Zoll & Grenzabfertigung

Für eine Zoll- und Grenzabfertigung drucken Sie sich bitte den jeweiligen Antrag aus und faxen ihn ausgefüllt entsprechend der angeforderten Abfertigung mindestens 48 Stunden vor Ein- bzw. Ausreise an die nachstehenden Behörden. Die Luftaufsicht des Flugplatzes unterstützt Sie gern bezüglich Zoll- und Grenzabfertigung. Bitte beachten Sie, dass der verantwortliche Luftfahrzeug-Führer für die ordnungsgemäße Übermittlung der Anträge selbst verantwortlich ist.

Zollabfertigung

Zuständige Behörde

Hauptzollamt Erfurt

Melchior-Bauer-Str. 8

D-99092 Erfurt

Tel: +49 (0)361- 60176-0

Fax: +49 (0)361- 60176-910  

Grenzabfertigung

Zuständige Behörde:

Bundespolizeiinspektion Erfurt

Bahnhofstr. 23

D-99084 Erfurt

Tel.: +49 (0)361 / 659830 oder +49 (0)361 / 6027611

Übersicht Zoll- und Grenzabfertigung

Für Zollabfertigung Grenzabfertigung
EU Staaten im Schengener Abkommen Nicht erforderlich Nicht erforderlich
EU Staaten Non Schengen Nicht erforderlich Erforderlich
Nicht EU Staaten im Schengener Abkommen Erforderlich Nicht erforderlich
Sonstige Staaten (Drittlandstaaten) Erforderlich Erforderlich

Beachten Sie Gebiete mit Sonderregelungen. Die aufgeführten Angaben sind ohne Gewähr.