Zoll & Grenzabfertigung
Für eine Zoll- und Grenzabfertigung drucken Sie sich bitte den jeweiligen Antrag aus und faxen ihn ausgefüllt entsprechend der angeforderten Abfertigung mindestens 48 Stunden vor Ein- bzw. Ausreise an die nachstehenden Behörden. Die Luftaufsicht des Flugplatzes unterstützt Sie gern bezüglich Zoll- und Grenzabfertigung. Bitte beachten Sie, dass der verantwortliche Luftfahrzeug-Führer für die ordnungsgemäße Übermittlung der Anträge selbst verantwortlich ist.
Zollabfertigung
Zuständige Behörde
Hauptzollamt Erfurt
Melchior-Bauer-Str. 8
D-99092 Erfurt
Tel: +49 (0)361- 60176-0
Fax: +49 (0)361- 60176-910
Grenzabfertigung
Zuständige Behörde:
Bundespolizeiinspektion Erfurt
Bahnhofstr. 23
D-99084 Erfurt
Tel.: +49 (0)361 / 659830 oder +49 (0)361 / 6027611
Übersicht Zoll- und Grenzabfertigung
Für | Zollabfertigung | Grenzabfertigung |
---|---|---|
EU Staaten im Schengener Abkommen | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
EU Staaten Non Schengen | Nicht erforderlich | Erforderlich |
Nicht EU Staaten im Schengener Abkommen | Erforderlich | Nicht erforderlich |
Sonstige Staaten (Drittlandstaaten) | Erforderlich | Erforderlich |
Beachten Sie Gebiete mit Sonderregelungen. Die aufgeführten Angaben sind ohne Gewähr.